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Herkunftssprachlicher Unterricht

Für viele Schülerinnen und Schüler ist das Aufwachsen mit mehr als einer Sprache der Normalfall. Aus mehrsprachigem Aufwachsen ergeben sich Potentiale, die genutzt werden sollten, aber auch Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Niedersachsen würdigt und fördert mit dem Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ die Ressource Mehrsprachigkeit und bezieht sie in die schulische Praxis ein. Ziel ist es, ein schulisches Angebot zu schaffen, dass das Sprachbewusstsein und die Wertschätzung der eigenen Mehrsprachigkeit stärkt und das gleichzeitig einen offenen und toleranten Umgang mit verschiedenen Kulturen fördert.

Der Unterricht findet bereits ab der ersten Klasse statt und kann bis einschließlich der vierten Klasse besucht werden.  „Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist freiwillig und setzt die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten voraus. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend und gilt für die Dauer des Besuchs der jeweiligen Schule. Eine Abmeldung, die durch die Erziehungsberechtigten zu begründen ist, ist nur zum Ende eines Schuljahres zulässig.“ (RdErl. d. MK v. 1.7.2014 -25 -81 625 (SVBl. 7/2014 S. 330), geändert durch RdErl. v. 4.11.2019 (SVBl. 12/2019 S. 624) - VORIS 22410 ) 

In unserer Schule wird der herkunftssprachliche Unterricht in Russisch angeboten.

Unterrichtszeiten: Jeweils mittwochs für die ersten Klassen in der 4. Stunde, für die zweiten Klassen in der 5. Stunde und für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen in der 7. Stunde nach dem Mittagessen.

Lehrkraft: Frau Julia Reyher